Übersicht
Bundesland | Vorschriften |
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Baden-Württemberg | §§ 9 f. NRG BW (Erhöhungen) |
Bayern | Spezielle nachbarrechtliche Vorschriften für Bodenerhöhungen gibt es in Bayern nicht. Dadurch ist aber der schadensbedrohte Nachbar eines erhöhten Grundstücks nicht schutzlos gestellt. Vielmehr kann er nach der Rechtsprechung des BGH[1] vorbeugende Schutzmaßnahmen aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses verlangen.[2] verlangen. |
Berlin | § 20 NachbG Bln (Bodenerhöhungen) |
Brandenburg | § 26 BbgNRG (Bodenerhöhungen) |
Bremen | Keine speziellen nachbarrechtlichen Vorschriften. Siehe hier Anm. zu "Bayern". |
Hamburg | Keine speziellen nachbarrechtlichen Vorschriften. Siehe hier Anm. zu "Bayern". |
Hessen | Keine speziellen nachbarrechtlichen Vorschriften. Siehe hier Anm. zu "Bayern". |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine speziellen nachbarrechtlichen Vorschriften. Siehe hier Anm. zu "Bayern". |
Niedersachsen | § 26 NNachbG (Bodenerhöhung) |
Nordrhein-Westfalen | § 30 NachbG NRW (Bodenerhöhungen) |
Rheinland-Pfalz | § 43 LNRG (Bodenerhöhungen) |
Saarland | § 47 NachbarG SL (Bodenerhöhungen) |
Sachsen | § 17 SächsNRG (Bodenerhöhungen) |
Sachsen-Anhalt | § 17 NbG (Verbot der Schädigung des benachbarten Grundstücks) |
Schleswig-Holstein | § 25 NachbG SH (Bodenerhöhung) |
Thüringen | § 43 ThürNRG (Bodenerhöhungen) |
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