Hinweis

Übersicht

 
Bundesland Vorschriften
Baden-Württemberg §§ 9 f. NRG BW (Erhöhungen)
Bayern Spezielle nachbarrechtliche Vorschriften für Bodenerhöhungen gibt es in Bayern nicht. Dadurch ist aber der schadensbedrohte Nachbar eines erhöhten Grundstücks nicht schutzlos gestellt. Vielmehr kann er nach der Rechtsprechung des BGH[1] vorbeugende Schutzmaßnahmen aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses verlangen.[2] verlangen.
Berlin § 20 NachbG Bln (Bodenerhöhungen)
Brandenburg § 26 BbgNRG (Bodenerhöhungen)
Bremen Keine speziellen nachbarrechtlichen Vorschriften. Siehe hier Anm. zu "Bayern".
Hamburg Keine speziellen nachbarrechtlichen Vorschriften. Siehe hier Anm. zu "Bayern".
Hessen Keine speziellen nachbarrechtlichen Vorschriften. Siehe hier Anm. zu "Bayern".
Mecklenburg-Vorpommern Keine speziellen nachbarrechtlichen Vorschriften. Siehe hier Anm. zu "Bayern".
Niedersachsen § 26 NNachbG (Bodenerhöhung)
Nordrhein-Westfalen § 30 NachbG NRW (Bodenerhöhungen)
Rheinland-Pfalz § 43 LNRG (Bodenerhöhungen)
Saarland § 47 NachbarG SL (Bodenerhöhungen)
Sachsen § 17 SächsNRG (Bodenerhöhungen)
Sachsen-Anhalt § 17 NbG (Verbot der Schädigung des benachbarten Grundstücks)
Schleswig-Holstein § 25 NachbG SH (Bodenerhöhung)
Thüringen § 43 ThürNRG (Bodenerhöhungen)
[2] Vgl. hierzu Wegner, Nachbarrecht: Rechtsgrundlagen, Kap. 2.3 Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis.

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