Rn 24b

Das Insolvenzgericht kann einen Sachverständigen auch ermächtigen, einzelne, klar konturierte Auskunftsrechte des Schuldners im Verhältnis zu Dritten geltend zu machen.[74] Es handelt sich insoweit nicht um eine Umgehung der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, sondern um eine verhältnismäßige Maßnahme zur Ermittlung des tatsächlich bestehenden Sicherungsbedarfs.

[74] AG Charlottenburg ZInsO 2019, 625 mit zust. Anm. Haarmeyer.

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