Rn 1
Die Regelungen der KO sind sinngemäß übernommen worden.[2] Die Vorschrift stellt Voraussetzungen für die Durchführung der Schlussverteilung auf.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen