Rn 9

Ein Zeitpunkt für die Antragstellung ist nicht vorgesehen. Vielmehr ergibt sich aus der Verweisung auf § 3a Abs. 3, dass der Antrag auch noch im laufenden Verfahren gestellt werden kann.

 

Rn 10

Der Antrag muss gem. § 4 InsO i.V.m. §§ 496, 129a ZPO schriftlich oder (theoretisch)[10] zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt werden.[11] Weitere Formvorschriften für einen solchen Antrag existiert nicht.

[10] So auch Kübler/Prütting/Bork-Thole, § 269d Rn. 12.
[11] Kübler/Prütting/Bork-Thole, § 269d Rn. 12; der Ansicht in MünchKomm/Brünkmans, § 269d Rn. 10, dass nur ein schriftlicher Antrag gestellt werden kann, ist wegen einer fehlenden Verweisung auf § 13 nicht zu folgen.

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