Rn 9
Ein Zeitpunkt für die Antragstellung ist nicht vorgesehen. Vielmehr ergibt sich aus der Verweisung auf § 3a Abs. 3, dass der Antrag auch noch im laufenden Verfahren gestellt werden kann.
Rn 10
Der Antrag muss gem. § 4 InsO i.V.m. §§ 496, 129a ZPO schriftlich oder (theoretisch)[10] zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt werden.[11] Weitere Formvorschriften für einen solchen Antrag existiert nicht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen