Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusammenschluss

 

Tenor

1. Der Zusammenschluss durch den Erwerb einer Beteiligung in Höhe von insgesamt 24,9% der Kommanditanteile an der Beteiligten zu 2 durch die Beteiligte zu 1 aufgrund von zwei Abtretungsverträgen zwischen den Beteiligten zu 3 und 4 sowie der Beteiligten zu 1 vom 2. Januar 1996, mit Wirkung zum 1. Januar 1996, wird untersagt.

2. Die Gebühr für diese Entscheidung wird auf

(in Worten: Euro)

festgesetzt und den Beteiligten zu 1 bis 4 als Gesamtschuldnern auferlegt.

 

Tatbestand

I. Verfahren

Im Zusammenhang mit der Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens[1] hat die Beschlussabteilung davon Kenntnis erlangt, dass die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Volksfreund-Druckerei) seit dem 1. Januar 1996 mit einem Anteil von 24,9% an der Beteiligten zu 2 (im Folgenden: TW Verlag) beteiligt ist. Dieser Erwerb wurde bislang nicht im Bundeskartellamt angezeigt.

Mit Schreiben vom 17. September 2004 wurde der Volksfreund-Druckerei mitgeteilt, dass nach Auffassung der Beschlussabteilung für den Erwerb des Anteils von 24,9% an der TW Wochenspiegel eine Anzeigepflicht bestand, da dieser den Zusammenschlusstatbestand des § 23 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1990 (GWB a.F.; wettbewerblich erheblicher Einfluss) erfüllte. Am 15. Oktober 2004 machte die Volksfreund-Druckerei in einem Schreiben deutlich, dass sie bei dem Erwerb der Anteile den genannten Zusammenschlusstatbestand als nicht erfüllt ansah und entsprechend nach ihrer Auffassung auch keine Anzeigepflicht bestand. Daraufhin hat die Beschlussabteilung hinsichtlich des hier in Rede stehenden Zusammenschlusses am 26. November 2004 ein Fusionskontrollverfahren nach §§ 35 ff. GWB in Verbindung mit § 54 Abs. 1 GWB sowie nach den gemäß § 131 Abs. 9 GWB weiterhin anwendbaren §§ 23 ff. in Verbindung mit § 51 Abs. 1 GWB a.F. eingeleitet.

Mit Schreiben vom 23. März 2005 hat das Bundeskartellamt diesen Zusammenschluss abgemahnt, da er zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der Volksfreund-Druckerei auf dem regionalen Anzeigenmarkt und damit auch zur Absicherung der marktbeherrschenden Stellung der Volksfreund-Druckerei auf dem relevanten Lesermarkt geführt hat. Alle Beteiligten haben daraufhin ausgeführt, dass sie keine Stellungnahmen abgeben.

Die Landeskartellbehörden von Rheinland-Pfalz und von Nordrhein-Westfalen haben mit Schreiben vom 23. März 2005 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Sie haben sich zu dem Zusammenschluss nicht geäußert.

 

Entscheidungsgründe

II. Beteiligte Unternehmen

1. Volksfreund-Druckerei

Die Volksfreund-Druckerei ist Herausgeberin der Abonnement-Tageszeitung „Trierischer Volksfreund”. Die Zeitung erscheint im westlichen Rheinland-Pfalz (ehemaliger Regierungsbezirk Trier) in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Daun und Trier-Saarburg sowie in der Stadt Trier. Mit einer verkauften Gesamtauflage montags bis samstags von 100.228 Exemplaren [2] wird sie in neun Lokalausgaben (Eifel-Bitburg, Eifel-Prüm, Eifel-Daun, Bernkastel-Wittlich, Hunsrück, Hochwald, Konz-Saarburg, Trier-Land und Stadt Trier) herausgegeben. Die jeweilige Ausgabe erscheint dabei mit einem auf das Verbreitungsgebiet hinweisenden Untertitel [3] . Die Volksfreund-Druckerei erzielte 2003 einen Umsatz im mittleren zweistelligen Mio. EUR-Bereich, von dem jeweils die Hälfte auf Anzeigen und auf den Vertrieb des „Trierischer Volksfreund” entfielen.

Im Jahr 1996 wurde der „Trierischer Volksfreund” mit einer Auflage von 100.417 Exemplaren [4] in folgenden Lokalausgaben verbreitet: Eifel-Bitburg, Eifel-Daun, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und Stadt Trier. Das Verbreitungsgebiet insgesamt entsprach dabei dem heutigen. Insgesamt erwirtschaftete die Volksfreund-Druckerei seinerzeit einen Umsatz im oberen zweistelligen Mio. DM-Bereich. Hiervon wurde der größte Teil durch Anzeigenerlöse des „Trierischer Volksfreund” erzielt. Weitere Presseobjekte gab und gibt der Verlag nicht heraus.

Schaubild 1

Verbreitungsgebiet „Trierischer Volksfreund”

Alleiniger Gesellschafter der Volksfreund-Druckerei ist zumindest seit 1994 unverändert die Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Saarbrücken, (im Folgenden: Saarbrücker Zeitungs Verlag). Sie gibt die Abonnement-Tageszeitung „Saarbrücker Zeitung” heraus, die mit einer verkauften Auflage von 167.184 Exemplaren montags bis samstags erscheint [5] . Der Saarbrücker Zeitungs Verlag steht wiederum zu 52,3% im Eigentum der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH, Stuttgart, (im Folgenden: Holtzbrinck-Konzern).

Der Holtzbrinck-Konzern hat im Jahr 2003 einen Gesamtumsatz von 1.937 Mio. EUR erzielt, von dem rd. 990 Mio. EUR im Inland erwirtschaftet wurden. Mit dem Verlag, der Herstellung und dem Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften und deren Bestandteilen (§ 38 Abs. 3 GWB) wurde weltweit ein Umsatz im oberen dreistelligen Mio. EUR-Bereich erzielt. Im Jahr 1996 betrugen die Gesamtumsätze 3,2 Mrd. DM. Der Konzern ist insbesondere in den...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge