Entscheidungsstichwort (Thema)

Integra Energie GmbH. Erwerb aller Anteile der Thüga AG. Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 Abs.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

 

Tenor

1. Das Zusammenschlussvorhaben wird gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 GWB freigegeben.

2. […]

 

Gründe

1 Sachverhalt

1.1 Zusammenschlussvorhaben

Rz. 1.

Die Integra Energie GmbH & Co. KGaA, Frankfurt, beabsichtigt, von der E.ON Aktiengesellschaft, Düsseldorf, sämtliche bei der E.ON Ruhrgas Aktiengesellschaft, Essen, liegende Geschäftsanteile der E.ON Ruhrgas Thüga Holding GmbH, Essen, zu erwerben. Letztgenanntes Unternehmen hält unmittelbar oder mittelbar sämtliche Anteile an der Thüga Aktiengesellschaft, München.

1.2 Verfahrensgang

Rz. 2.

Das Zusammenschlussvorhaben wurde mit Schreiben vom 11. August 2009, eingegangen im Bundeskartellamt am selben Tag, von den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1. bis 9. namens und im Auftrag sämtlicher am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen angemeldet. Mit Schreiben vom 1. September 2009, 2. September 2009, 4. September 2009, 9. September 2009 und 24. September 2009 ergänzten die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1. bis 9. die Anmeldung um unternehmensspezifische Angaben zu sämtlichen Unternehmen, an denen die Thüga Aktiengesellschaft (fortan: Thüga) Minderheitsbeteiligungen hält, mit Ausnahme der HEAG Südhessen Energie Aktiengesellschaft, Darmstadt, (fortan: HSE) und der GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft, Berlin, (fortan: GASAG). Mit Schreiben vom 4. September 2009 forderte das Bundeskartellamt die fehlenden unternehmensspezifischen Daten unmittelbar von der HSE und der GASAG an. Mit Schreiben vom 21. September 2009 lieferten beide Unternehmen die fehlenden Angaben.

Rz. 3.

Mit Schreiben vom 4. September 2009 hat die Beschlussabteilung den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1. bis 9. mitgeteilt, dass die Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren eingeleitet hat.

Rz. 4.

Mit Schreiben vom 28. Oktober 2009 hat die Beschlussabteilung die Vattenfall Europe AG, Berlin, (fortan: Vattenfall) zu dem Verfahren beigeladen.

Rz. 5.

Mit Schreiben vom 23. November 2009 hat die Beschlussabteilung den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1. bis 9., dem Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 2. bis 4. sowie der Vattenfall die vorläufige Einschätzung der Beschlussabteilung mitgeteilt, dass das Zusammenschlussvorhaben auf keinem der betroffenen Märkte die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs.1 GWB erfülle und die Beschlussabteilung aus diesem Grund beabsichtige, das Zusammenschlussvorhaben gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 GWB freizugeben. Den Unternehmen wurde ein vorläufiger Entwurf des Beschlusstextes mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30. November 2009 zugesandt. Mit Schreiben vom 26. November 2009 teilten die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1. bis 9. mit, dass sie keine Anmerkungen zu dem Entscheidungsentwurf hätten. Mit Schreiben vom 26. November 2009 hat die Beigeladene Stellung zur Interdependenz der Einzelstufen in der Stromwirtschaft, zur sachlichen und räumlichen Marktabgrenzung und zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf der Letztverbraucherstufe der Stromwirtschaft genommen. Mit Schreiben vom 27. November 2009 hat die Beteiligte zu 9. eine Stellungnahme insbesondere die Marktabgrenzung und Markbeherrschung auf der Stromerzeugungsstufe betreffend abgegeben. Zu den Einzelheiten der Stellungnahmen wird auf die Verfahrensakte verwiesen.

Rz. 6.

Weiterhin hat die Beschlussabteilung gemäß § 58 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der Bundesnetzagentur einen vorläufigen Entwurf des Beschlusstextes mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30. November 2009 zugesandt. Die Bundesnetzagentur hat von einer Stellungnahme abgesehen.

1.3 Beteiligte Unternehmen

1.3.1 Erwerbendes Unternehmen

Rz. 7.

Unmittelbar erwerbendes Unternehmen ist die Integra Energie GmbH & Co. KGaA, Frankfurt, (fortan: Integra), die als Erwerbsgesellschaft von ihren Gesellschaftern ausschließlich zu dem Zweck des Erwerbs der Thüga gegründet wurde.[1]An der Integra sind derzeit vier Gesellschafter mit jeweils 25% der Geschäftsanteile beteiligt: N-ERGIE Aktiengesellschaft, Mainova Aktiengesellschaft, Stadtwerke Hannover Aktiengesellschaft und Kom9 GmbH & Co. KG. Im Rahmen des Erwerbsvertrages ist eine Anpassung der Beteiligungshöhen entsprechend des geleisteten Kaufpreisbeitrages geplant, so dass davon auszugehen ist, dass zukünftig 37,75% der Anteile an der Integra von der Kom9 GmbH & Co. KG und jeweils 20,75% der Anteile an der Integra von den anderen drei Gesellschaftern gehalten werden.

Rz. 8.

Die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (fortan: Mainova) ist ein Energieversorgungsunternehmen, das Letztverbraucher im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main mit Strom, Erdgas, Wasser und in Teilgebieten mit Wärme bzw. Kälte versorgt. In weiteren 44 Städten und Gemeinden in der Rhein-Main-Region und Unterfranken beliefert die Mainova Letztverbraucher mit ...

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