Entscheidungsstichwort (Thema)

Sparkasse Karlsruhe. Erwerb der Kontrolle über die Sparkasse Ettlingen. Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach §§ 35 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

 

Tenor

I. Das mit Schreiben vom 1. Juni 2010 angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird freigegeben.

II. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der Gebühr für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens auf

[…]

(in Worten: […])

festgesetzt und den Beteiligten zu 1 und 2 als Gesamtschuldnern auferlegt.

 

Tatbestand

I. DIE BETEILIGTEN UNTERNEHMEN UND DAS VORHABEN

Rz. 1.

Die Sparkasse Karlsruhe und die Sparkasse Ettlingen haben mit Schreiben vom 1. Juni 2010, beim Bundeskartellamt eingegangen am 2. Juni 2010, die Vereinigung der Sparkasse Ettlingen mit der Sparkasse Karlsruhe durch Übertragung des Vermögens der Sparkasse Ettlingen auf die Sparkasse Karlsruhe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge [1] angemeldet.

A. Sparkasse Karlsruhe

Rz. 2.

Die Sparkasse Karlsruhe ist eine als Anstalt des öffentlichen Rechts betriebene Sparkasse. [2] Ihre Träger sind die Stadt Karlsruhe und folgende zum Landkreis Karlsruhe gehörenden Städte und Gemeinden: Stadt Philippsburg, große Kreisstadt Stutensee sowie die Gemeinden Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Pfinztal und Weingarten. Die Sparkasse Karlsruhe hat sich zum 1. Januar 2003 mit der Sparkasse Graben-Neudorff / Philippsburg zusammengeschlossen und ist, gemessen an der Bilanzsumme, die neuntgrößte der 54 Sparkassen Baden-Württembergs [3]. Bundesweit belegt sie den 38. Rang bei insgesamt 431 Sparkassen. [4] Die Sparkasse Karlsruhe erbringt sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden [5] eine Reihe von Bankdienstleistungen wie Zahlungsverkehrsleistungen (Führung von Girokonten, Abwicklung von Überweisungsaufträgen), Geldanlageleistungen (z.B. Tagesgelder, Termineinlagen, Spareinlagen) und Finanzierungsleistungen (z.B. Kreditgewährungen) sowie mit diesen Geschäften verbundene Dienstleistungen.

B. Sparkasse Ettlingen

Rz. 3.

Träger der Sparkasse Ettlingen sind die zum Landkreis Karlsruhe gehörenden großen Kreisstädte Ettlingen und Rheinstetten sowie die Gemeinden Karlsbad, Marxzell und Waldbronn. Die Sparkasse Ettlingen ist deutlich kleiner als die Sparkasse Karlsruhe (Rang 39 in Baden-Württemberg und Rang 278 bundesweit). Auch sie bietet Privat- und Gewerbekunden die Führung von Girokonten, die Anlage von Geldern und Finanzierungsleistungen an.

C. Das Zusammenschlussvorhaben

Rz. 4.

Grundlage für das Zusammenschlussvorhaben sind die „Vereinbarung über die Vereinigung der Sparkasse Karlsruhe und der Sparkasse Ettlingen” [6] und die „Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Vereinigung der Sparkasse Karlsruhe und der Sparkasse Ettlingen” [7] . Darin ist vorgesehen, dass das Vermögen der Sparkasse Ettlingen auf die Sparkasse Karlsruhe übertragen wird, die als Gesamtrechtsnachfolgerin der Sparkasse Ettlingen in deren Rechtsposition eintritt. Träger der vereinigten Sparkasse sind die bisherigen Träger der Sparkasse Karlsruhe bzw. der Sparkasse Ettlingen. Grundsätzlich hat jeder Träger in der Trägerversammlung eine Stimme; wenn der bei einer Teilung der Einwohnerzahl und der Summe der Steuerkraftsummen aller Träger durch die Zahl der Träger sich ergebende Teil in der Einwohnerzahl oder in der Steuerkraftsumme eines Trägers mehrfach enthalten ist, erhält dieser Träger für jeden weiteren Teil je eine zusätzliche Stimme. [8] Auf Grund dieser Regelung wird die Stadt Karlsruhe nach dem Zusammenschluss 16 von 30 Stimmen in der Trägerversammlung erhalten. [9]

 

Entscheidungsgründe

II. DAS VERFAHREN

Rz. 5.

Die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens ist am 2. Juni 2010 beim Bundeskartellamt eingegangen. Mit Schreiben vom 14. Juni 2010 sind die Beteiligten aufgefordert worden, zur Klärung der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die betroffenen Märkte eine Reihe von Auskünften zu erteilen bzw. interne Unterlagen vorzulegen. Das Auskunftsschreiben enthielt die ausdrückliche Aufforderung, alle Kooperationen mit Wettbewerbern vollständig darzustellen. Am 22. Juni 2010 und am 24. Juni 2010 haben die Beteiligten Antworten auf das Auskunftsersuchen vom 14. Juni 2010 übermittelt. Erst auf Grund einer parallel durchgeführten ersten Befragung von Wettbewerbern hat die Beschlussabteilung erfahren, dass die Sparkasse Karlsruhe und die Volksbank Karlsruhe gemeinsam an der GfBB Gesellschaft für Beratung und Beteiligung mbH („GfBB”, Karlsruhe) und der Stiftung „Karlsruher Kompetenzzentrum für Finanzierung und Beratung” („KKFB”, Karlsruhe) beteiligt sind. Mit Schreiben vom 25. Juni 2010 sind die Beteiligten deshalb aufgefordert worden, die entsprechenden Gesellschaftsverträge vorzulegen und die Beteiligungsverhältnisse darzustellen. Am 28. Juni 2010 sind die Antworten der Beteiligten beim Bundeskartellamt eingegangen. Hieraus ergibt sich, dass die Sparkasse Karlsruhe und die Volksbank Karlsruhe 45% und die Stadt Karlsruhe 10% der Anteile der GfBB halten und d...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge