Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusammenschlussvorhaben

 

Tenor

1. Das Zusammenschlussvorhaben zwischen der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Stuttgart, und der Berliner Verlag GmbH & Co. sowie der G + J Berliner Verlag GmbH, beide Berlin, wird untersagt.

2. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festzusetzenden Gebühr von (…) Euro für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens auf

(…) Euro

(in Worten: (…) Euro)

festgesetzt und der Beteiligten zu 1. auferlegt.

 

Gründe

Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Stuttgart, (i.F. Holtzbrinck KG) hat mit Schreiben ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 10. Oktober 2003, im Bundeskartellamt eingegangen am 10. Oktober 2003, das folgende Zusammenschlussvorhaben gemäß § 39 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angemeldet:

Die Holtzbrinck KG beabsichtigt, von der Gruner + Jahr Aktiengesellschaft & Co., Hamburg, (i.F. G+J) folgende Beteiligungen zu erwerben:

  • • 100 % der Kommanditanteile an der Berliner Verlag GmbH & Co., Berlin, (i.F. Berliner Verlag KG),
  • • 100 % der GmbH-Anteile an der G+J Berliner Verlag GmbH, Berlin,
  • • 45 % der Anteile an der Berlin Online Stadtportal GmbH & Co., Berlin, (i.F. Berlin Online KG) und
  • • 45 % der Anteile an der Berlin Online Stadtportal GmbH, Berlin, (i.F. Berlin Online GmbH).

I. DIE BETEILIGTEN UNTERNEHMEN

1. Die Berliner Verlag KG hat einschließlich der von ihr abhängigen Unternehmen im Geschäftsjahr 2002 einen Umsatz von ca. (…) Euro erzielt. Sie gibt die regionale Abonnement Tageszeitung „Berliner Zeitung” und die Straßenverkaufszeitung „Berliner Kurier” heraus.

Die Berliner Zeitung erscheint montags bis samstags mit einer verkauften Auflage von 188 763 Exemplaren (IVW Auflagenliste, III. Quartal 2003; soweit i.F. keine andere Quelle genannt ist, beziehen sich Auflagenangaben auf diese). Von Januar bis Oktober 2003 wurden insgesamt 193 041 Exemplare verkauft. Davon werden abgesetzt in ihrem Kernverbreitungsgebiet, der Stadt Berlin, 160 127 Exemplare (bei Zahlen über die Aufteilung der Auflage nach Absatz in Berlin, Berliner Umland, übriges Bundesgebiet etc. handelt es sich i.F. um Unternehmensangaben), in ihrem Randverbreitungsgebiet, dem Berliner Umland, 21 851 Exemplare, überregional im übrigen Bundesgebiet 10 287 Exemplare, 747 Mitarbeiterexemplare (eine räumliche Zuordnung ist nach Angaben des Unternehmens nicht möglich) und der Rest im Ausland. Das Randverbreitungsgebiet der Berliner Zeitung besteht aus den an Berlin angrenzenden Landkreisen oder Teilen von ihnen, im Einzelnen aus den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark, Havelland, Oberhavel, Barnim sowie der Stadt Potsdam (i.F. Berliner Umland). Die Berliner Zeitung hat keine Unterausgaben und auch keine Unterbelegungseinheiten für Anzeigenkunden.

Der Berliner Kurier erscheint sieben Mal in der Woche montags bis sonntags mit einer verkauften Auflage von 139 164 Exemplaren. Von Januar bis Oktober 2003 sind im Einzelverkauf 103 892 Exemplaren abgesetzt worden. Davon entfallen auf die Stadt Berlin 81 165 Exemplare, auf das Berliner Umland, wo der Berliner Kurier ebenfalls verbreitet ist, 20 621 Exemplare und auf das übrige Bundesgebiet und das Ausland 2 106 Exemplare.

Die Berliner Verlag KG ist zu 100 % beteiligt unter anderen an der

  • • G+J Anzeigenzeitung GmbH, Berlin, (i.F. G+J Anzeigenzeitung),
  • • G+J Berliner Zeitungsdruck GmbH, Berlin, (i.F. G+J Zeitungsdruck),
  • • Gruner + Jahr Berliner Verlag Beteiligungen GmbH, Berlin (i.F. G + J Beteiligungen GmbH), die ihrerseits zu 100 % an der Tip Verlag GmbH & Co. KG, Berlin, (i.F. Tip Verlag KG) beteiligt ist.

Die G+J Anzeigenzeitung gibt das Anzeigenblatt „Berliner Abendblatt” mit 20 Unterausgaben und Verbreitung in der Stadt Berlin mit einer verbreiteten Auflage von ca. 1,33 Mio. Exemplaren heraus. Außerdem gibt G+J Anzeigenzeitung die mittwochs bzw. sonntags im Gebiet Rostock, Bad Doberan und Ribnitz-Damgarten erscheinenden Anzeigenblätter „Warnow Kurier am Mittwoch” und „Warnow Kurier am Sonntag” mit einer verbreiteten Auflage von 141 000 Exemplaren (mittwochs) bzw. 127 685 Exemplaren (sonntags) heraus. Schließlich gibt G+J Anzeigenzeitung das im Stadtgebiet Schwerin mittwochs erscheinende Anzeigenblatt „Schweriner Kurier” mit einer verbreiteten Auflage von 92 000 Exemplaren heraus.

Die G+J Zeitungsdruck druckt die Berliner Zeitung, den Berliner Kurier und die oben genannten Anzeigenblätter. Sie ist darüber hinaus noch in relativ geringem Umfang im Akzidenzdruck tätig.

Die Tip Verlag KG gibt die 14-täglich erscheinende und mit einer verkauften Auflage von 68 311 Exemplaren (Unternehmensangabe 1. Halbjahr 2003) in der Stadt Berlin verbreitete Stadtillustrierte „tip” heraus.

Die Berlin Online KG, an der die Holtzbrinck KG 45 % der Kapitalanteile von G+J zu erwerben beabsichtigt, betreibt in Berlin das Online Stadtportal „berlin online.de”. Die Berlin Online KG, an der mit ebenfalls 45 % die Bankgesellschaft Berlin AG, Berlin, beteiligt ist, hält 100 ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge