Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzlicher Güterstand: Zustimmungsbedürftigkeit der wertaufzehrenden Wohnrechtsbestellung an einem Hausgrundstück als einzigem Vermögen des verfügenden Ehegatten

 

Leitsatz (redaktionell)

Bestellt ein Ehegatte an seinem bereits mit Grundpfandrechten belasteten Hausgrundstück - seinem einzigen Vermögen - ein Wohnrecht, ist die Zustimmung seines Ehepartners nach BGB § 1365 nur erforderlich, wenn der Begünstigte weiß, daß es sich bei dem Hausgrundstück im wesentlichen um das ganze Vermögen des Bestellers handelt, daß und in welchem Umfang der Wert des Grundstücks durch die Vorbelastungen gemindert ist und daß der Wert des bestellten Wohnrechts den danach verbleibenden Hauswert im wesentlichen aufzehrt (Fortführung BGH, 1965-02-26, V ZR 227/62, BGHZ 43, 174, 177).

 

Normenkette

BGB § 1365

 

Verfahrensgang

OLG Oldenburg (Oldenburg) (Entscheidung vom 28.11.1991; Aktenzeichen 1 U 170/87)

LG Oldenburg (Entscheidung vom 01.07.1987; Aktenzeichen 3 O 2558/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537966

BGHZ, 93

NJW 1993, 2441

ZIP 1993, 1398

JuS 1993, 1062

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