Entscheidungsstichwort (Thema)

Duldung von Baumaßnahmen durch Mieter

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zum Begriff der Verbesserung in BGB § 541a Abs 2.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Mieter Baumaßnahmen des Vermieters dulden muß, die weder der Erhaltung noch der Verbesserung der Mieträume oder des Gebäudes dienen (BGB § 541a).

 

Normenkette

BGB §§ 541a, 242

 

Fundstellen

Haufe-Index 537556

NJW 1972, 723

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