Entscheidungsstichwort (Thema)
Duldung von Baumaßnahmen durch Mieter
Leitsatz (redaktionell)
1. Zum Begriff der Verbesserung in BGB § 541a Abs 2.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Mieter Baumaßnahmen des Vermieters dulden muß, die weder der Erhaltung noch der Verbesserung der Mieträume oder des Gebäudes dienen (BGB § 541a).
Normenkette
BGB §§ 541a, 242
Fundstellen
Haufe-Index 537556 |
NJW 1972, 723 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen