Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragswidrige Gebrauchsüberlassung von Mieträumen

 

Leitsatz (redaktionell)

Es ist keine vertragswidrige Gebrauchsüberlassung, wenn Räume, die zu gewerblichen Zwecken an eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft oder oHG vermietet worden sind, von dieser einer ausschließlich von den Gesellschaftern zur Fortführung des Gewerbes gegründeten und unter ihrer alleinigen Geschäftsführung stehenden GmbH überlassen werden.

 

Normenkette

BGB § 553; ZPO § 264

 

Fundstellen

Haufe-Index 542407

NJW 1955, 1066

NJW 1955, 1633

MDR 1955, 596

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