Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragswidrige Gebrauchsüberlassung von Mieträumen
Leitsatz (redaktionell)
Es ist keine vertragswidrige Gebrauchsüberlassung, wenn Räume, die zu gewerblichen Zwecken an eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft oder oHG vermietet worden sind, von dieser einer ausschließlich von den Gesellschaftern zur Fortführung des Gewerbes gegründeten und unter ihrer alleinigen Geschäftsführung stehenden GmbH überlassen werden.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 542407 |
NJW 1955, 1066 |
NJW 1955, 1633 |
MDR 1955, 596 |
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