Entscheidungsstichwort (Thema)
WoBindG 1965 § 9 Abs 1: Voraussetzungen des verbotenen Koppelungsgeschäftes
Leitsatz (redaktionell)
1. Das preisrechtliche Verbot des WoBindG § 9 Abs. 1 betrifft nicht eine Vereinbarung, nach welcher der Mieter wiederkehrende Leistungen zu erbringen hat (hier: den Mietzins für einen Kraftfahrzeugeinstellplatz).
2. Die in einer lange nach Abschluß des Mietvertrages über preisgebundenen Wohnraum getroffenen Vereinbarung über die vorzeitige Beendigung des Wohnungsmietvertrages übernommene Verpflichtung des Mieters zur Erstattung der Aufwendungen, die dem Vermieter durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen, verstößt nicht gegen WoBindG § 9 Abs. 1.
Normenkette
WoBindG 1965 § 9 Abs. 1
Verfahrensgang
KG Berlin (Entscheidung vom 12.07.1976) |
LG Berlin (Entscheidung vom 22.10.1975) |
Fundstellen
Haufe-Index 538023 |
NJW 1978, 1053 |
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