Entscheidungsstichwort (Thema)

WoBindG 1965 § 9 Abs 1: Voraussetzungen des verbotenen Koppelungsgeschäftes

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Das preisrechtliche Verbot des WoBindG § 9 Abs. 1 betrifft nicht eine Vereinbarung, nach welcher der Mieter wiederkehrende Leistungen zu erbringen hat (hier: den Mietzins für einen Kraftfahrzeugeinstellplatz).

2. Die in einer lange nach Abschluß des Mietvertrages über preisgebundenen Wohnraum getroffenen Vereinbarung über die vorzeitige Beendigung des Wohnungsmietvertrages übernommene Verpflichtung des Mieters zur Erstattung der Aufwendungen, die dem Vermieter durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen, verstößt nicht gegen WoBindG § 9 Abs. 1.

 

Normenkette

WoBindG 1965 § 9 Abs. 1

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Entscheidung vom 12.07.1976)

LG Berlin (Entscheidung vom 22.10.1975)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538023

NJW 1978, 1053

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