Entscheidungsstichwort (Thema)
Umfang der Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Prüfung oder Versuch der Beseitigung eines Werkmangels durch den Unternehmer
Leitsatz (redaktionell)
Auch die Tragweite der Hemmung der Verjährung, wenn der Auftragnehmer/Unternehmer das Vorhandensein des Mangels prüft oder den Mangel zu beseitigen versucht, richtet sich - wie die Tragweite der Unterbrechung der Verjährung - nicht nach den jeweils zutage getretenen Mangelerscheinungen, sondern nach den der Werkleistung anhaftenden Mängeln selbst, soweit sie Ursache der aufgetretenen Mangelerscheinungen sind (im Anschluß an BGH, 1988-10-06, VII ZR 227/87, BauR 1989, 79 = ZfBR 1989, 27; BGH, 1988-11-10, VII ZR 140/87, BauR 1989, 81 = ZfBR 1989, 54 und BGH, 1989-02-23, VII ZR 31/88 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Normenkette
BGB § 639 Abs. 2; VOB B § 13 Nr. 5
Verfahrensgang
OLG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 10.11.1987; Aktenzeichen 14 U 87/86) |
LG Fulda (Entscheidung vom 10.04.1986; Aktenzeichen 2 O 290/80) |
Fundstellen
Dokument-Index HI537988 |
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