Entscheidungsstichwort (Thema)

Anscheinsbeweis für Zugangszeitpunkt eines Briefes

 

Leitsatz (redaktionell)

Es gibt keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zeitpunkt, in dem ein gewöhnlicher Brief nach Einlieferung bei der Post dem Empfänger zugegangen ist (Fortbildung BGH, 1957-05-27, II ZR 132/56, BGHZ 24, 308).

 

Normenkette

BGB § 130 Abs. 1 S. 1; ZPO § 286

 

Fundstellen

Haufe-Index 537875

NJW 1964, 1176

MDR 1964, 395

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