Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufrechnungsausschluß in AGB. geltungserhaltende Reduktion

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, daß die Aufrechnung mit Forderungen des Vertragspartners des Verwenders ausnahmslos ausgeschlossen ist, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben und ist unwirksam.

2. Eine "geltungserhaltende Reduktion" in der Weise, daß die Unwirksamkeit nur eintritt, soweit die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrittenen Forderungen ausgeschlossen wird, ist unzulässig.

 

Normenkette

AGBG § 9 Abs. 1, 2 Nr. 1, § 11 Nr. 3

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Entscheidung vom 06.10.1983; Aktenzeichen 8 U 6333/82)

LG Berlin (Entscheidung vom 21.10.1982; Aktenzeichen 93 O 96/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538091

BGHZ, 312

NJW 1985, 319

ZIP 1985, 38

JZ 1985, 197

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