Entscheidungsstichwort (Thema)
Aufrechnungsausschluß in AGB. geltungserhaltende Reduktion
Leitsatz (redaktionell)
1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, daß die Aufrechnung mit Forderungen des Vertragspartners des Verwenders ausnahmslos ausgeschlossen ist, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben und ist unwirksam.
2. Eine "geltungserhaltende Reduktion" in der Weise, daß die Unwirksamkeit nur eintritt, soweit die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrittenen Forderungen ausgeschlossen wird, ist unzulässig.
Normenkette
AGBG § 9 Abs. 1, 2 Nr. 1, § 11 Nr. 3
Verfahrensgang
KG Berlin (Entscheidung vom 06.10.1983; Aktenzeichen 8 U 6333/82) |
LG Berlin (Entscheidung vom 21.10.1982; Aktenzeichen 93 O 96/82) |
Fundstellen
BGHZ, 312 |
NJW 1985, 319 |
ZIP 1985, 38 |
JZ 1985, 197 |
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