Entscheidungsstichwort (Thema)
Insolvenzsicherung einer Hinterbliebenenrente beim Wechsel von der Arbeitnehmer- in die Unternehmerstellung
Leitsatz (redaktionell)
Bei einem Wechsel von der Arbeitnehmer- in die Unternehmerstellung oder umgekehrt ist der nach § 7 BetrAVG insolvenzgesicherte Teil einer Versorgungsrente nach dem Verhältnis der Zeiträume zu berechnen, in denen der Berechtigte in der einen und in der anderen Eigenschaft tätig gewesen ist.
Fundstellen
Haufe-Index 714193 |
ZIP 1980, 778 |
JZ 1980, 691 |
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