Entscheidungsstichwort (Thema)

Insolvenzsicherung einer Hinterbliebenenrente beim Wechsel von der Arbeitnehmer- in die Unternehmerstellung

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei einem Wechsel von der Arbeitnehmer- in die Unternehmerstellung oder umgekehrt ist der nach § 7 BetrAVG insolvenzgesicherte Teil einer Versorgungsrente nach dem Verhältnis der Zeiträume zu berechnen, in denen der Berechtigte in der einen und in der anderen Eigenschaft tätig gewesen ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714193

ZIP 1980, 778

JZ 1980, 691

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