Leitsatz (amtlich)
Ein Gläubiger, dem eine offene Handelsgesellschaft zur Rechnungslegung verpflichtet ist, kann den geschäftsführenden Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft auf Erfüllung dieser Verpflichtung unmittelbar in Anspruch nehmen.
Fundstellen
Haufe-Index 648034 |
BGHZ 23, 302 |
BGHZ, 302 |
NJW 1957, 871 |
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