Entscheidungsstichwort (Thema)

Unterhaltsvergleich über alleinige Nutzungsbefugnis des gemeinsamen Hauses durch die Ehefrau und Folgen der Veräußerung des Miteigentumsanteils durch den Ehemann

 

Orientierungssatz

Haben die Ehegatten in einem Unterhaltsvergleich die Unterhaltsgewährung an die Ehefrau in der Weise geregelt, daß diese gemeinsam mit den Kindern kostenfrei das im gemeinsamen Eigentum stehende Haus auch nach der Scheidung alleine nutzen kann und im übrigen von den Grundstückskosten freigestellt ist, so hat die Ehefrau einen Freistellungsanspruch gegen den Ehemann, wenn dieser seinen Miteigentumsanteil veräußert und die Ehefrau an den Erwerber eine Nutzungsentschädigung zahlen muß (so auch BGH, 1985-12-11, IVb ZR 82/84, NJW 1986, 1340).

 

Normenkette

BGB §§ 426, 743, 745 Abs. 2, § 748

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Entscheidung vom 04.04.1995; Aktenzeichen 2 UF 406/94)

AG Essen (Entscheidung vom 29.08.1994; Aktenzeichen 105 F 169/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542442

NJW 1997, 731

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