Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit der formularmäßigen Verlängerung eines Hausratversicherungsvertrags um 10 Jahre

 

Leitsatz (redaktionell)

Die formularmäßige Bestimmung über die Verlängerung eines Hausratversicherungsvertrages um zehn Jahre verstößt gegen AGBG § 9 Abs 1 und ist deshalb unwirksam.

 

Normenkette

AGBG § 9 Abs. 1

 

Verfahrensgang

OLG Hamburg (Entscheidung vom 23.06.1992; Aktenzeichen 5 U 151/92)

LG Hamburg (Entscheidung vom 16.04.1992; Aktenzeichen 324 O 743/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542282

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