Entscheidungsstichwort (Thema)

Anzeigeobliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers: Unterzeichnung des vom Versicherungsagenten ohne Rückfrage ausgefüllten Antragsformulars

 

Leitsatz (redaktionell)

Hat im Zuge der Antragstellung auf Abschluß eines Versicherungsvertrages der Versicherungsagent das Formular, in dem der Versicherer Fragen nach Gefahrumständen stellt, eigenmächtig ohne Rückfragen an den Versicherungsnehmer ausgefüllt und ihm das Formular anschließend lediglich zur Unterschrift und nicht auch zur Durchsicht vorgelegt, so sind die Formularfragen nicht zur Kenntnis des Versicherungsnehmers gelangt. Es fehlt damit zugleich an den Tatbestandsvoraussetzungen der Vermutung des VVG § 16 Abs 1 Satz 3.

 

Orientierungssatz

Zitierung: Bestätigung OLG Hamm, 1990-01-17, 20 U 61/89, VersR 1991, 212.

 

Normenkette

VVG § 16 Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

OLG Hamburg (Entscheidung vom 23.12.1988; Aktenzeichen 11 U 115/87)

LG Hamburg (Entscheidung vom 30.04.1987; Aktenzeichen 71 O 121/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542278

NJW 1991, 1891

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