Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertrag: Renovierungsklausel. zur Wartung des Öltanks durch den Mieter
Leitsatz (redaktionell)
1. Zur Auslegung des Begriffs "bezugsgeeignet" in der Renovierungsklausel eines Mietvertrags.
2. Zur Frage der Verpflichtung des Mieters, den zum Mietobjekt gehörenden Heizöltank reinigen zu lassen.
Normenkette
BGB §§ 157, 326, 535, 548
Verfahrensgang
OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 25.05.1980; Aktenzeichen 10 U 231/79) |
LG Düsseldorf (Entscheidung vom 14.09.1979; Aktenzeichen 11 O 652/78) |
Fundstellen
Dokument-Index HI538021 |
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