Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung des Zugewinns. Anwartschaftsrecht des Nacherben. Schiedsgutachtervertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

1. BGB § 2313 ist bei der Berechnung des Zugewinns nicht entsprechend anwendbar.

2. Zur Bewertung des Anwartschaftsrechtes des Nacherben beim Zugewinnausgleich.

3. Zum Schiedsgutachtervertrag betr eine notwendige Wertermittlung.

 

Normenkette

BGB §§ 1374-1376, § 2100 ff., §§ 2100, 2313

 

Fundstellen

Haufe-Index 542297

BGHZ 87, 367

BGHZ, 367

NJW 1983, 2244

DNotZ 1984, 394

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge