Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorzeitige einverständliche Aufhebung eines Mietvertrages und Rückgewähr von Baukostenzuschuß
Leitsatz (redaktionell)
Wird ein langfristiges Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig aufgehoben, so hat der alte Mieter, der sich von dem neuen Mieter wegen der vorzeitigen Aufgabe der Mieträume einen Abstand zahlen läßt, in der Regel auch dann keinen Anspruch auf Rückgewähr des "nicht abgewohnten Teiles" eines verlorenen Baukostenzuschusses gegen seinen Vermieter, wenn dieser von dem neuen Mieter höhere Leistungen erhält.
Orientierungssatz
In Abgrenzung dazu die Entscheidung des BGH, 1959-02-03, VIII ZR 91/58, MDR 1959, 485 und BGH, 1959-02-12, VIII ZR 54/58, BGHZ 29, 289.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 542341 |
NJW 1964, 37 |
MDR 1964, 140 |
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