Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorzeitige einverständliche Aufhebung eines Mietvertrages und Rückgewähr von Baukostenzuschuß

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird ein langfristiges Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig aufgehoben, so hat der alte Mieter, der sich von dem neuen Mieter wegen der vorzeitigen Aufgabe der Mieträume einen Abstand zahlen läßt, in der Regel auch dann keinen Anspruch auf Rückgewähr des "nicht abgewohnten Teiles" eines verlorenen Baukostenzuschusses gegen seinen Vermieter, wenn dieser von dem neuen Mieter höhere Leistungen erhält.

 

Orientierungssatz

In Abgrenzung dazu die Entscheidung des BGH, 1959-02-03, VIII ZR 91/58, MDR 1959, 485 und BGH, 1959-02-12, VIII ZR 54/58, BGHZ 29, 289.

 

Normenkette

BGB § 812

 

Fundstellen

Haufe-Index 542341

NJW 1964, 37

MDR 1964, 140

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge