Entscheidungsstichwort (Thema)

Franchise-Vertrag: außerordentliche Kündigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage der außerordentlichen Kündigung eines Franchise-Vertrages durch den Franchise-Geber.

 

Orientierungssatz

Das Recht zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund kann nur innerhalb angemessener Zeit ausgeübt werden, nachdem der Berechtigte von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Das gilt auch bei einem Franchise-Vertrag.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 305

 

Verfahrensgang

OLG München (Entscheidung vom 23.02.1983; Aktenzeichen 7 U 3710/81)

LG München I (Entscheidung vom 21.08.1981; Aktenzeichen 3 HKO 12539/79)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542332

NJW 1985, 1894

ZIP 1984, 1494

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