Entscheidungsstichwort (Thema)
Franchise-Vertrag: außerordentliche Kündigung
Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage der außerordentlichen Kündigung eines Franchise-Vertrages durch den Franchise-Geber.
Orientierungssatz
Das Recht zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund kann nur innerhalb angemessener Zeit ausgeübt werden, nachdem der Berechtigte von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Das gilt auch bei einem Franchise-Vertrag.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG München (Entscheidung vom 23.02.1983; Aktenzeichen 7 U 3710/81) |
LG München I (Entscheidung vom 21.08.1981; Aktenzeichen 3 HKO 12539/79) |
Fundstellen
NJW 1985, 1894 |
ZIP 1984, 1494 |
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