Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit der Berufung einer öffentlichrechtlichen Körperschaft auf fehlende Vertretungsmacht ihrer Organe

 

Leitsatz (redaktionell)

Die im öffentlichen Interesse zum Schutz öffentlich-rechtlicher Körperschaften und ihrer Mitglieder geschaffenen gesetzlichen Regelungen über die Vertretungsmacht der jeweils vertretungsberechtigten Organe können durch die Berufung auf Treu und Glauben nicht außer Kraft gesetzt werden.

 

Normenkette

BGB § 242 Fassung: 1896-08-18, § 167 Fassung: 1896-08-18

 

Fundstellen

Haufe-Index 537538

NJW 1972, 940

VerwRspr 1973, 227

VerwRspr 1973, 49

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