Leitsatz (amtlich)

1. Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig vor seiner Anhörung bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. Juni 2021 - XII ZB 573/20, FamRZ 2021, 1742).

2. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht durch erneute Anhörung im Abhilfeverfahren geheilt werden, sondern nur dadurch, dass das Beschwerdegericht eine eigene Anhörung durchführt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21, FamRZ 2022, 135).

 

Normenkette

FamFG § 68 Abs. 3, § 325

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Entscheidung vom 10.09.2021; Aktenzeichen 301 T 369/20)

AG Hamburg-Bergedorf (Entscheidung vom 20.08.2021; Aktenzeichen 420 XVII 136/20)

 

Fundstellen

Haufe-Index 15080442

FuR 2022, 272

FGPrax 2022, 168

BtPrax 2022, 111

JZ 2022, 202

MDR 2022, 587

FamRB 2022, 7

NZFam 2022, 426

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