Verfahrensgang

OLG Stuttgart (Urteil vom 06.12.2006; Aktenzeichen 14 U 55/05)

LG Ellwangen (Aktenzeichen 10 O 171/04)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Dezember 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an den 20. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 766 937,82 EUR festgesetzt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2833515

DStR 2007, 2337

ZIP 2008, 218

NZI 2008, 39

ZBB 2008, 55

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