Leitsatz (amtlich)
Werden mit einem Rechtsmittel selbständig Zinsforderungen geltend gemacht, so sind diese nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn und soweit die dazugehörige Hauptforderung Gegenstand eines Rechtsmittels des Prozessgegners ist.
Normenkette
Verfahrensgang
KG Berlin (Entscheidung vom 17.04.2012; Aktenzeichen 14 U 119/10) |
LG Berlin (Entscheidung vom 10.06.2010; Aktenzeichen 95 O 64/08) |
Tenor
Der Streitwert wird auf bis zu 4,6 Mio. EUR festgesetzt.
Gründe
Rz. 1
Bei der Bemessung des Streitwerts hat der Senat den Wert der Beschwerde der Klägerin auf bis zu 800.000 EUR, den der Beschwerde der Beklagten auf bis zu 3,8 Mio. EUR veranschlagt.
Rz. 2
Insoweit hat der Senat berücksichtigt, dass die von der Klägerin erhobenen Zinsforderungen im Rahmen ihrer eigenen Beschwerde nicht als Nebenforderung (§ 4 ZPO) geltend gemacht worden sind, weil die Klägerin insoweit keine Hauptforderung (mehr) verfolgt hat, so dass die Zinsforderungen als werterhöhend anzurechnen gewesen sind (s. nur BGH, Urteil vom 25.6.1981 - III ZR 96/80, WM 1981, 1091 [1092]; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4.12.2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rz. 7 und vom 4.4.2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rz. 5). Im Hinblick darauf, dass die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten die vom Berufungsgericht zugesprochene Hauptforderung über 3.706.578,98 EUR angegriffen und somit zum Gegenstand des weitergehenden Rechtsstreits gemacht hat, ist jedoch der darauf entfallende Teil der Zinsforderungen der Klägerin wieder abzuziehen. Denn insoweit sind die Zinsforderungen der Klägerin (wieder) zur Nebenforderung (§ 4 ZPO) geworden und somit für den Streitwert nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.8.2006 - 7 UF 850/05, BeckRS 2006, 10310 unter II 5 aE; s. auch Musielak/Heinrich, ZPO, 10. Aufl., § 4 Rz. 17; PG/Gehle, ZPO, 5. Aufl., § 4 Rz. 13).
Fundstellen
Haufe-Index 5488788 |
NJW 2013, 8 |
EBE/BGH 2013 |
FamRZ 2013, 1888 |
JurBüro 2014, 25 |
NZG 2014, 586 |
ZAP 2013, 1146 |
JZ 2013, 677 |
MDR 2013, 1316 |
AGS 2013, 467 |
FF 2014, 39 |
RVGreport 2013, 486 |
Mitt. 2013, 520 |
RENO 2013, 8 |
RVG prof. 2014, 73 |
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