Leitsatz (amtlich)

Der Einbeziehung früherer Erwerbe in die Berechnung der Schenkungsteuer gemäß § 13 ErbStG 1959 stand nicht entgegen, daß der früheren Schenkung nach den Maßstäben der in § 23 ErbStG 1959 in Bezug genommenen Bewertungsvorschriften ein negativer Wert zuzumessen war.

 

Normenkette

ErbStG 1959 § 13 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 72006

BStBl II 1976, 785

BFHE 1977, 60

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