Leitsatz

Beurteilungsermessen der Gemeinschaft über die Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund

 

Normenkette

§§ 21 Abs. 3 und 4, 26 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

Selbst wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Verwalters vorliegen sollte, steht der Eigentümergemeinschaft für ihre Entscheidung grds. ein Beurteilungsermessen zu (vgl. auch OLG Celle, NZM 1999, 841). Deshalb lässt sich ein Anspruch des einzelnen Eigentümers gegen die Gemeinschaft auf Abberufung des Verwalters erst dann bejahen, wenn deren Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche, d. h. nicht mehr vertretbar wäre.

 

Link zur Entscheidung

Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 08.11.2006, 2 W 137/06 = ZMR 2007, 485

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