Insbesondere sind folgende Unterlagen in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen:
- Nachweise einer Versicherungsfreiheit oder die nötigen Unterlagen zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht[1];
- Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten zu weiteren kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr oder bei geringfügig entlohnten Beschäftigten Auskünfte zu weiteren Beschäftigungen[2];
- Nachweise über einen Krankenversicherungsschutz von kurzfristig geringfügigen Beschäftigten[3];
- Nachweise einer möglichen Elterneigenschaft (z. B. durch Geburtsurkunde)[4];
- Dokumentation über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz (Stundenaufzeichnungen)[5];
- Befreiungserklärungen von Minijobbern von der Rentenversicherungspflicht.[6]
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