Begriff

Unter Betriebsnachfolge versteht man den Übergang des Betriebs oder eines Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger, d. h. einen neuen Betriebsinhaber, und zwar unabhängig von dem Rechtsgrund der Nachfolge. Die Betriebsnachfolge kann aufgrund eines Individualvertrags oder als Gesamtnachfolge (z. B. im Falle einer Erbschaft) erfolgen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Am in der Praxis bedeutsamsten ist die Betriebsnachfolge in Form eines Betriebsübergangs durch Übereignung oder durch ein sonstiges Rechtsgeschäft zwischen Veräußerer und Erwerber. Die arbeitsrechtlichen Folgen eines solchen Betriebsübergangs ergeben sich insbesondere aus § 613a BGB.

Lohnsteuer: Steuerlich haftet der Erwerber nach § 75 AO in begrenztem Umfang.

Sozialversicherung: Bei einer Betriebsnachfolge bzw. einem Betriebsübergang ist sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich von einem neuen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, das eine neue versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung erfordert.

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