Hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

 
Hinweis

Wartung von Gaseinzelfeuerstätten

Seit Inkrafttreten der Betriebskostenverordnung am 1.1.2004 ist auch die Umlagefähigkeit der Kosten der Wartung von Gaseinzelfeuerstätten ausdrücklich bestimmt.

Die Beseitigung von Wasserablagerungen erfolgt i. d. R. durch Entkalken bzw. Reinigen der wasserführenden Teile, insbesondere des Kessels, der Leitungen und der Heizkörper.

Zur Beseitigung von Verbrennungsrückständen gehört insbesondere die Reinigung des Brennerraums, des Kessels, des Brenners und der Abgasanlage.

Bezüglich der Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann wird auf die Ausführungen in Abschn. 4.5 und bezüglich der Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz auf Abschn. 4.7 verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge