Der Gebäudeversicherer hat grundsätzlich einen hälftigen Ausgleichsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer. Für diesen Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter. Danach muss der Vermieter beweisen, dass die Brandursache in dem Verantwortungsbereich des Mieters liegt. Der Mieter muss sich hinsichtlich Verursachung und Verschulden entlasten. Dieser Entlastungsbeweis ist allerdings nicht erst dann geführt, wenn sämtliche theoretisch denkbaren und möglichen Ursachen ausscheiden. Die Überzeugung des Gerichts setzt somit nicht den Ausschluss letzter Zweifel, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus.[1]

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