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Betriebskostenabrechnung – Form und Inhalt / 3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rudolf Stürzer
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Sowohl Eigentümer, die ihre Wohnung bzw. ihr Haus selbst nutzen, als auch Mieter können für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 2, 3 EStG) eine Steuerermäßigung beantragen.

 
Praxis-Beispiel

Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen sind Malerarbeiten (Schönheitsreparaturen) in der Wohnung, Erneuerung von Bodenbelägen oder sanitären Einrichtungen (Wasserhähne etc.), Reparatur und Erneuerung von Fenstern oder der Heizungsanlage, Vornahme von Wärmedämmmaßnahmen, Kaminkehrerarbeiten; aber auch die Reparatur von Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher, Computer), sofern die Geräte in der Wohnung repariert werden. Reparaturen in der Werkstatt werden nicht berücksichtigt.

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) beträgt 20 % aus maximal 6.000 EUR, somit maximal 1.200 EUR. Steuerlich berücksichtigt wird nur der Aufwand für Arbeit, Fahrt und Maschinenkosten inkl. Mehrwertsteuer, nicht aber für das Material.

 
Praxis-Beispiel

Steuerbonus für Malerarbeiten

Von einer Malerrechnung i. H. v. 3.500 EUR entfallen 2.800 EUR auf die Arbeitszeit und 700 EUR auf Material (Farben, Spachtelmasse etc.). Steuerlich berücksichtigt werden in diesem Fall 2.800 EUR. Der Steuerbonus beträgt somit 560 EUR.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen, für die keine speziellen Fachkenntnisse erforderlich sind und die daher von Haushaltsmitgliedern grundsätzlich selbst erledigt werden können.

 
Praxis-Beispiel

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Gartenpflegearbeiten, Schneeräumen, Straßenkehren, Reinigen von Treppenhaus und Gemeinschaftsräumen, Putztätigkeit, Haushaltshilfe, Au-Pair-Mädchen, Babysitter

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) beträgt 20 % von maximal 20.000 EUR, somit maximal 4.000 EUR.

Zusamm...

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Kurzbeschreibung Der Mieter kann haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen geltend machen, die in seiner Betriebskostenabrechnung enthalten sind. Dazu gehören z. B. Reinigungskosten oder Gartenpflegearbeiten. Damit der Mieter diese geltend machen kann, ...

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