Normenkette

§ 276 BGB, § 675 BGB

 

Kommentar

1. Im Einzelfall kann der Verwalter bei der Auftragsvergabe an ein Fachunternehmen (hier: an einen Sanitärinstallateur) verpflichtet sein, besondere Instruktionen zu erteilen sowie auf die Hinzuziehung eines Spezialisten zu drängen, wenn hier Fliesen im Badezimmer im Züge einer Rohrbruchbeseitigung nach einem Wasserschaden zerstört werden müssen, jedoch nur eine geringe Zahl von Ersatzfliesen zur Verfügung steht. Insoweit können bei Pflichtverletzung des Verwalters gegen ihn Ansprüche aus den Grundsätzen positiver Vertragsverletzung möglich sein.

2. Die Sache wurde zur Klärung der Höhe behaupteter Eigentümeransprüche an das AG zurückverwiesen.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2001, 2 Wx 82/97 )

Zu Gruppe 4

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