Leitsatz
Beschlusswidrig von einem ausländischen Wohnungseigentümer installierte Parabolantenne ist zu entfernen
Normenkette
§§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; Art. 5, 14 GG
Kommentar
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich bestandskräftig beschlossen, an welchen Gebäudeteilen Parabolantennen fachgerecht installiert werden dürfen (Ortsbestimmung durch die Gemeinschaft), so ist es dem ausländischen Wohnungseigentümer verwehrt, eine der geltenden Beschlusslage abweichende Parabolantenneninstallation beizubehalten.
Link zur Entscheidung
OLG Frankfurt/M. v. 2.12.2004, 20 W 186/03, NZM 11/2005, 427OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.12.2004, 20 W 186/03
Voraussetzung einer solchen Ortsbestimmung durch Beschluss der Gemeinschaft dürfte allerdings sein, dass der Ausländer an solchen festgelegten Örtlichkeiten auch seine erwünschten Programme empfangen kann, will man nicht – mangels Beschlussanfechtung – von entsprechenden (stillschweigenden) Verzichtswirkungen ausgehen.
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