Leitsatz

Beschlusswidrig von einem ausländischen Wohnungseigentümer installierte Parabolantenne ist zu entfernen

 

Normenkette

§§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; Art. 5, 14 GG

 

Kommentar

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich bestandskräftig beschlossen, an welchen Gebäudeteilen Parabolantennen fachgerecht installiert werden dürfen (Ortsbestimmung durch die Gemeinschaft), so ist es dem ausländischen Wohnungseigentümer verwehrt, eine der geltenden Beschlusslage abweichende Parabolantenneninstallation beizubehalten.

 

Link zur Entscheidung

OLG Frankfurt/M. v. 2.12.2004, 20 W 186/03, NZM 11/2005, 427OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.12.2004, 20 W 186/03

Anmerkung

Voraussetzung einer solchen Ortsbestimmung durch Beschluss der Gemeinschaft dürfte allerdings sein, dass der Ausländer an solchen festgelegten Örtlichkeiten auch seine erwünschten Programme empfangen kann, will man nicht – mangels Beschlussanfechtung – von entsprechenden (stillschweigenden) Verzichtswirkungen ausgehen.

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