Soweit Beschlüsse angefochten oder aufgehoben werden, ist dies gemäß § 24 Abs. 7 Satz 4 WEG anzumerken.

 
Praxis-Beispiel

Anfechtungsklage

Die Wohnungseigentümer beschließen am 12.7.2021 zu TOP 4 über die sich auf Grundlage der Jahresabrechnung 2020 ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge. Am 10.8.2021 wird dem Verwalter die Anfechtungsklage des Wohnungseigentümers W zugestellt.

Zunächst sollte der Verwalter möglichst am 13.7.2021 den verkündeten Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Beitragsanpassungen in die Beschluss-Sammlung aufnehmen und vermerken, dass die Jahresabrechnung in einem Ordner zur Beschluss-Sammlung geführt wird:

 

Auszug aus der Beschluss-Sammlung

Die Beschlussanfechtung durch W ist gemäß § 24 Abs. 7 Satz 4 i. V. m. Satz 7 WEG unverzüglich unter Angabe des Eintragungsdatums in der Beschluss-Sammlung zu vermerken:

 

Auszug aus der Beschluss-Sammlung

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