Kurzbeschreibung

Muster einer Erklärung des Mandanten betreffend sein Einverständnis mit E-Mail-Verkehr zwischen dem Rechtsanwalt, dem Auftraggeber und Dritten.

Vorbemerkung

Berufsrechtlich ist die Vereinbarkeit eines E-Mail-Verkehrs, insbesondere in unverschlüsselter Form, mit der Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Berufsverschwiegenheit (§ 43 BRAO, § 2 BORA, § 203 StGB) derzeit nicht geklärt.

Obwohl die elektronische Kommunikation inzwischen zum Alltag einer Anwaltskanzlei zählt, gibt es keine Sicherheit für die Annahme, sie werde von den Anwaltskammern und von der Rechtsprechung akzeptiert.

Für die Praxis ist deshalb dringend anzuraten, das ausdrückliche Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.

E-Mail-Verkehr und Datenübermittlung – Einverständniserklärung

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Rechtsanwalt Dokumente, Daten und Korrespondenz im Wege unverschlüsselter E-Mails an den Auftraggeber und mandatsbezogen an Dritte versendet. Insoweit wird der Rechtsanwalt von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zum sicheren Umgang mit mandatsbezogenen Daten befreit. Der Auftraggeber kann einem E-Mail-Verkehr aus konkreter Veranlassung oder für einen bestimmten Einzelauftrag widersprechen.

(2) Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert, dass der Empfang von E-Mails aus technischen oder aus betrieblichen Gründen gestört sein kann, dass E-Mails Viren enthalten können, dass E-Mails verloren gehen, verändert, verfälscht oder gefälscht werden können und dass E-Mails vor dem unbefugten Zugriff Dritter nicht sicher geschützt werden können.

(3) Der Rechtsanwalt haftet nicht für Nachteile oder Schäden, die aus den Risiken des E-Mail-Verkehrs entstehen können.

(4) Der Rechtsanwalt ist berechtigt, mandatsbezogene Daten bei der Durchführung des Auftrags zu nutzen und zu speichern.

(5) Der Auftraggeber kann diese Einverständniserklärung jederzeit für die Zukunft in Schriftform widerrufen.

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Ort, Datum

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