Rz. 194
Eines der wesentlichen Ziele der Reform des belgischen Adoptionsrechts im Jahre 2003 war die Schaffung der nötigen rechtlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 29.5.1993. Die sog. internationale Adoption ist die Adoption, bei der "ein Kind von einem Land in ein anderes gebracht werden muss".[264] Die internationale Adoption ist in den Art. 360–1 ff. ZGB geregelt.
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