Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung durch Vermieter bei Tod des Mieters. Zur Prüfung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage

 

Leitsatz (redaktionell)

Für die Kündigung des Vermieters gemäß BGB § 569 Abs 1 ist dessen berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des BGB § 564b erforderlich (Anschluß OLG Hamburg, 1983-09-21, 4 U 42/83, NJW 1984, 60).

 

Orientierungssatz

Die Entscheidungserheblichkeit einer vorgelegten Rechtsfrage kann nicht mit der Begründung verneint werden, diese könne sich möglicherweise durch eine Beweisaufnahme erledigen.

 

Normenkette

BGB § 569 Abs. 1, § 564b; MietRÄndG 3 Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG München I (Entscheidung vom 11.01.1984; Aktenzeichen 14 S 15503/83)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538284

NJW 1985, 980

BayObLGZ 1984, 279

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