Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Anforderungen an einen Wohnungseigentümerbeschluß über die Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzes auf einer gemeinschaftlichen Grundstücksfläche

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzes auf einer gemeinschaftlichen Grundstücksfläche ist einem Mehrheitsbeschluß zugänglich. Das gleiche gilt für die Versetzung einer Kinderschaukel, wenn die erforderlichen Sicherheitsabstände am ursprünglichen Aufstellungsort nicht eingehalten werden können.

 

Normenkette

WoEigG § 22 Abs. 1 S. 1; BauO BY Art. 8 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Entscheidung vom 17.12.1997; Aktenzeichen 14 T 6034/97)

AG Schwabach (Entscheidung vom 18.06.1997; Aktenzeichen 1 UR II 72/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538172

BayObLGR 1998, 57

NZM 1998, 817

ZMR 1998, 647

WuM 1998, 745

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge