Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Anforderungen an einen Wohnungseigentümerbeschluß über die Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzes auf einer gemeinschaftlichen Grundstücksfläche
Leitsatz (redaktionell)
Die Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzes auf einer gemeinschaftlichen Grundstücksfläche ist einem Mehrheitsbeschluß zugänglich. Das gleiche gilt für die Versetzung einer Kinderschaukel, wenn die erforderlichen Sicherheitsabstände am ursprünglichen Aufstellungsort nicht eingehalten werden können.
Normenkette
WoEigG § 22 Abs. 1 S. 1; BauO BY Art. 8 Abs. 1
Verfahrensgang
LG Nürnberg-Fürth (Entscheidung vom 17.12.1997; Aktenzeichen 14 T 6034/97) |
AG Schwabach (Entscheidung vom 18.06.1997; Aktenzeichen 1 UR II 72/96) |
Fundstellen
Haufe-Index 538172 |
BayObLGR 1998, 57 |
NZM 1998, 817 |
ZMR 1998, 647 |
WuM 1998, 745 |
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