Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Einholung von Kostenvoranschlägen vor Instandsetzungsmaßnahmen als ordnungsmäßige Verwaltung
Leitsatz (redaktionell)
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört es, daß vor einer größeren Instandsetzungsmaßnahme grundsätzlich der Schadensumfang und die Sanierungsbedürftigkeit festgestellt sowie mehrere Kostenangebote eingeholt werden.
Normenkette
Verfahrensgang
LG München I (Entscheidung vom 29.04.1998; Aktenzeichen 1 T 21234/97) |
AG München (Entscheidung vom 27.10.1997; Aktenzeichen UR II 431/97) |
Fundstellen
Haufe-Index 541864 |
NJW-RR 1999, 307 |
NZM 1999, 280 |
WuM 1999, 188 |
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