Entscheidungsstichwort (Thema)
Begriff "versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit"
Leitsatz (amtlich)
Auch Pflichtbeiträge nach dem GAL sind "Beiträge für eine versicherungspflichtige Tätigkeit" nach § 1246 Abs 2a S 1 Nr 1 RVO.
Orientierungssatz
Der in § 1247 Abs 1, § 1246 Abs 1 und Abs 2a S 1 verwendete Begriff einer "versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit" ist bei Beachtung des Gebots einer verfassungskonformen Auslegung nicht im Sinne einer rentenversicherungspflichtigen, sondern einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu interpretieren.
Fundstellen
Dokument-Index HI1666009 |
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