Entscheidungsstichwort (Thema)

Begriff "versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit"

 

Leitsatz (amtlich)

Auch Pflichtbeiträge nach dem GAL sind "Beiträge für eine versicherungspflichtige Tätigkeit" nach § 1246 Abs 2a S 1 Nr 1 RVO.

 

Orientierungssatz

Der in § 1247 Abs 1, § 1246 Abs 1 und Abs 2a S 1 verwendete Begriff einer "versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit" ist bei Beachtung des Gebots einer verfassungskonformen Auslegung nicht im Sinne einer rentenversicherungspflichtigen, sondern einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu interpretieren.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666009

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