Entscheidungsstichwort (Thema)
Geschiedenenwitwenrente. Unterhaltsverzicht
Leitsatz (amtlich)
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein endgültiger Verzicht auf (mehr als geringfügigen) Unterhalt ausnahmsweise der Gewährung einer "Geschiedenen-Witwenrente" nach § 1265 RVO nicht entgegensteht (vgl BSG vom 28.6.1989 - 5 RJ 9/88 = SozR 2200 § 1265 Nr 98).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1659475 |
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