Entscheidungsstichwort (Thema)

Geschiedenenwitwenrente. Unterhaltsverzicht

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein endgültiger Verzicht auf (mehr als geringfügigen) Unterhalt ausnahmsweise der Gewährung einer "Geschiedenen-Witwenrente" nach § 1265 RVO nicht entgegensteht (vgl BSG vom 28.6.1989 - 5 RJ 9/88 = SozR 2200 § 1265 Nr 98).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.10.1993; Aktenzeichen 13 RJ 55/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659475

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