Wohnungseigentümer K beantragt, ihm für seinen Mieter M nachträglich die Anbringung eines Balkonkraftwerks an der Außenseite des Balkons zu gestatten. Das Modul hat eine Fläche von 168 cm x 100 cm und ist an einen Wechselrichter angeschlossen. Der Antrag findet keine Mehrheit. Gegen diesen Negativbeschluss geht K vor. Ferner erhebt er eine Beschlussersetzungsklage.

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