Steckersolargeräte

§ 3 Nr. 43 EEG-E definiert ein Steckersolargerät als "ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht". Bei den sog. Balkonkraftwerken handelt es sich also um mobile Photovoltaikanlagen, die den Strom direkt in eine Steckdose einspeisen, sodass die derart selbst erzeugte Energie direkt zum Verbrauch bereitsteht. Ein zumeist integrierter Wechselrichter wandelt den Gleichstrom, den die Solarzellen bei Sonneneinstrahlung erzeugen, in Wechselstrom um. Ein Anschlusskabel verbindet den Wechselrichter mit der Steckdose. Das Solarmodul kann insoweit einerseits an die Wand gedübelt oder aber mit bloßen Rohrschellen am Balkon befestigt werden. Derartige Mini-Photovoltaik-Anlagen können nicht nur im Bereich von Balkonen, sondern auch sonstigen Außenanlagen wie etwa Garten-, Terrassenflächen oder Flachdachgaragen zum Einsatz kommen.

Fördermöglichkeit

Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bezuschussen die Anschaffung von Balkonkraftwerken. In den anderen Bundesländern stehen mit Ausnahme Sachsen-Anhalts regionale Förderprogramme zur Verfügung. Seit Januar 2023 fällt im Übrigen keine Mehrwertsteuer mehr für Photovoltaikanlagen an.

Meldung zum Marktstammdatenregister

Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angezeigt sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, wobei im Zuge der derzeitigen gesetzgeberischen Aktivitäten insoweit ein Bürokratieabbau vorgesehen ist.

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