Wird die BahnCard bzw. eine Jahresnetzkarte von dem Verkehrsunternehmen an die eigenen Mitarbeiter abgegeben, wird die Beitragspflicht im Rahmen der Rabattregelung beurteilt. Beträgt der Wert der Jahresnetzkarte nicht mehr als 1.080 EUR, besteht Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung für diesen geldwerten Vorteil.[1] Ist der geldwerte Vorteil höher, ist der Betrag, der den Wert von 1.080 EUR überschreitet, beitragspflichtig.

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