Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel. Verweisung auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen. tariflicher Freistellungsanspruch. Wahlrecht. Erörterungsverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Ablehnungsrecht des Arbeitgebers

 

Orientierungssatz

Die Geltendmachung des Freistellungsanspruchs nach § 25 Einleitungssatz MTV ist nicht formbedürftig (§ 25.2 MTV) und verlangt keine Begründung. Es kommt nur darauf an, dass die tariflichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Allein die Angabe eines Grundes für diesen Freistellungsanspruch bei Antragstellung – etwa auf einem betrieblich verwendeten Formular – ist weder anspruchsbegründend noch anspruchsvernichtend (Rn. 47).

 

Normenkette

TVG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1; BGB §§ 134, 139, 305c Abs. 1; TV T-ZUG § 2 Nr. 1 Fassung: 2018-02-14, Nr. 2 Buchst. a Fassung: 2018-02-14; Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (MTV 2018) § 25 Fassung: 2018-11-08

 

Fundstellen

Haufe-Index 14468838

NJW 2021, 10

FA 2021, 214

NZA 2021, 798

AP 2021

EzA-SD 2021, 14

EzA 2022

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