Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung nach AVR Diakonie. Auslegung des Richtbeispiels „Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie”

 

Leitsatz (redaktionell)

Übt ein Arbeitnehmer zwar eine in einem Richtbeispiel genannte entsprechende Tätigkeit aus, ist das Richtbeispiel aber in mehreren Entgeltgruppen genannt oder enthält es selbst einen unbestimmten Rechtsbegriff, ist auf die allgemeinen Merkmale der Entgeltgruppe zurückzugreifen.

 

Normenkette

Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD) § 12 i.d.F. vom 1. Juli 2007; Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD) Anlage 1 – Eingruppierungskatalog – in den Fassungen vom 1. Juli 2007 und 1. November 2013 Entgeltgruppen 7; Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD) Anlage 1 – Eingruppierungskatalog – in den Fassungen vom 1. Juli 2007 und 1. November 2013 Entgeltgruppen 8

 

Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 28.04.2015; Aktenzeichen 1 Sa 391 a/14)

ArbG Neumünster (Urteil vom 30.10.2014; Aktenzeichen 4 Ca 1008 a/14)

 

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 – 1 Sa 391 a/14 – teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 – 4 Ca 1008 a/14 – teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

 

Unterschriften

Spelge, VRiBAG Dr. Fischermeier ist wegen Urlaubs an der Beifügung seiner Unterschrift verhindert. Spelge, Krumbiegel, Oye, K. Jerchel

 

Fundstellen

Dokument-Index HI9558973

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